Aufnahmekriterien
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung oder einer Mehrfachbehinderung, bei der die körperliche Behinderung im Vordergrund steht. Folgende Behinderungsbilder kommen an unserer Schule am häufigsten vor:
- Hirnschädigungen (z. B. Cerebralparesen, Anfallsleiden unterschiedlicher Genese und deren Ausprägungen)
- Verletzungen der Wirbelsäule und des Rückenmarks (z. B. Spina bifida)
- Muskelerkrankungen
- das vielfältige Spektrum der Wahrnehmungsstörungen.
Aufnahme in die Erich Kästner-Schule
Die Erziehungsberechtigten des Kindes oder die Regelschule - nach Information der Erziehungsberechtigten - stellen einen formlosen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (gemäß AO-SF). In der Regel kann dies bei der Anmeldung an der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Grundschule schickt diesen Antrag weiter an das jeweilige Schulamt des Kreises. Vom Schulamt werden jeweils eine Lehrkraft der Grundschule und eine Lehrkraft der Förderschule beauftragt, gemeinsam ein sonderpädagogisches Gutachten zur Feststellung des Förderbedarfs des Kindes zu erstellen. Eine medizinische Untersuchung durch das Kreisgesundheitsamt sowie eine Stellungnahme der Erziehungsberechtigten ist Bestandteil des Verfahrens. Das Schulamt trifft dann die Entscheidung über den schulischen Förderort.
Bildungsgänge und Schullaufbahn
Körperbehinderungen können sehr unterschiedlich sein. Entsprechend verschieden sind die Auswirkungen einer (Körper-) Behinderung auf Körper, Seele und Geist eines Kindes. Daraus ergeben sich die unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, die an unserer Schule unterrichtet werden.
Um diesen vielfältigen Bedürfnissen gerecht werden zu können, werden an der Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung verschiedene Bildungsgänge angeboten:
- Unterricht nach den Richtlinien und Lehrplänen für die Grund- bzw. Hauptschule (mit entsprechenden Schulabschlüssen: "Erster Schulabschluss" (ehem. HS9), "Erweiterter Erster Schulabschluss" (ehem. 10A) und "Mittlerer Schulabschluss" (ehem. Realschulabschluss)
- Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen (mit entsprechenden Abschlüssen)
- Förderschule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Förderung Schwerstbehinderter.
Der Bildungsgang wird für jedes Kind bis zur Klasse 3 festgelegt. Dabei bleibt die Zuordnung zu den einzelnen Bildungsgängen entsprechend dem jeweiligen Lernvermögen und der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler durchlässig. Das gilt ebenfalls für einen Wechsel an andere Schulformen. Für jede Schülerin/ jeden Schüler werden individuelle Förderpläne erstellt, die jeweils die Ausgangslage, daraus resultierende Förderziele und -maßnahmen in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialkompetenz und Emotionalität, Selbstverwirklichung und Lebensgestaltung beinhalten.
Die Schulbesuchszeit beträgt in der Regel 10-11 Jahre, kann individuell aber auch variieren. Diese teilen sich wie folgt auf:
Die Unterstufe umfasst die ersten 4-5 Schulbesuchsjahre, bestehend aus den Klassen U1 bis U5. Die Mittelstufe schließt sich mit den Klassen M1 bis M5 an, bevor es in die Abschlussstufe (AST) geht.