Was ist Autismus?
Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) gehören zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, die in ihren Ausprägungen und Merkmalen stark variieren können, mit Besonderheiten in der
- Sozialen Interaktion
- Kommunikation
- Selbst- und Fremdwahrnehmung.
Welche Formen von Autismus gibt es?
Unter Autismus-Spektrum-Störungen werden folgende, ausschließlich vom Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie festgestellte, Diagnosen gefasst:
- Frühkindlicher Autismus
- Asperger Syndrom
- Hochfunktionaler Autismus
- Atypischer Autismus.
Merkmale einer Autismus-Spektrum-Störung können die folgenden Bereiche betreffen:
- nonverbale Kommunikation
- Sprache
- Verhalten
- Spezialinteressen
- Wahrnehmung
- Motorik.
Welche Schule kommt in Frage?
Laut Empfehlung der Kultusministerkonferenz ist die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Autismus grundsätzlich Aufgabe aller Schulformen. Kinder und Jugendliche mit Autismus besuchen die Schule, die ihrem Leistungsvermögen entspricht (gem. §36 AO-SF). Viele Schülerinnen und Schüler mit der Diagnose „Autismus“ benötigen dabei spezielle Lernangebote und Unterstützung.
Wann greift unser Angebot?
Nachfolgend ist ein Verlaufsbeispiel dargestellt:
- Bei einem Kind besteht der Verdacht auf ASS.
- Von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie wird die Diagnose ASS gestellt.
- Evtl. erhält das Kind eine Therapie, zum Beispiel in einem Autismus-Therapie-Zentrum.
- Wenn das Kind schulpflichtig ist, können Lehrkräfte und Eltern gemeinsam eine autismusspezifische Beratung zur pädagogischen Förderung (siehe unten) in Anspruch nehmen. Unser Ziel ist dabei, dass alle Beteiligten gemeinsam zum Wohl des Kindes handeln.
Wir bieten unsere Unterstützung an:
- Unterstützung beim Umgang mit Lernbesonderheiten autistischer Schülerinnen und Schüler im Unterricht
- Informationen zum Nachteilsausgleich
- Informationen bei Fragen zur Schullaufbahn
- Beratung hinsichtlich der Überprüfung eines möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfs (gem. §11 AO-SF)
- Informationen zur Schulbegleitung
- Grundlegende Informationen über Autismus
- Adressen von Hilfeträgern und Spezialisten für Diagnose und Therapie
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich nach § 48 SchwbG dient der Kompensation der durch die Behinderung entstehenden Nachteile und stellt keine Bevorzugung dar. Ein Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit ASS muss immer individuell angepasst sein. Er kann die Veränderung von Raum, Zeit, Medien und Hilfsmitteln im Unterricht, den Ersatz von Teilaufgaben oder eine Schulbegleitung betreffen.